Ernnenung zum Präsidenten des Volksgerichtshofes
Am 9. September 1942 schreibt Thierack seinem Nachfolger Freisler im Amt des Präsidenten des Volksgerichtshofes:
"Bei keinem anderen Gericht als beim Volksgerichtshof tritt so klar zutage, daß die Rechtsprechung dieses höchsten politischen Gerichtshofes mit der Staatsführung in Einklang stehen muß. Dabei wird es zum größten Teil bei Ihnen liegen, die Richter in dieser Richtung zu führen. Sie müssen sich daher jede Anklage vorlegen lassen und erkennen, wo es notwendig ist, in vertrauensvoller und überzeugender Aussprache mit dem zum Urteil berufenen Richter das Staatsnotwendige zu betonen. [...] Im allgemeinen muß sich der Richter des Volksgerichtshofs daran gewöhnen, die Ideen und Absichten der Staatsführung als das Primäre zu sehen, das Menschenschicksal, das von ihm abhängt, als das Sekundäre. Denn die Angeklagten vor dem Volksgerichtshof sind nur kleine Erscheinungsformen eines hinter ihnen stehenden größeren Kreises, der gegen das Reich kämpft. Das gilt vor allem im Kriege [...]"
Freislers Antrittsschreiben an Hitler:
"Mein Führer!
Ihnen, mein Führer, bitte melden zu dürfen: das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherren und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil mein Führer!
In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."