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Anklageschrift des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof gegen Karlrobert Kreiten vom 1. September 1943

Lautz

Oberreichsanwalt Ernst Lautz verfasste die Anklageschrift.

Anklageschrift

Anklageschrift gegen den Pianisten Karlrobert Kreiten aus Düsseldorf, Rochusstraße 7, geboren am 20. Juni 1916 in Bonn, niederländischen Staatsangehörigen, ledig, nicht bestraft, polizeilich festgenommen am 3. Mai 1943 und in dieser Sache seit dem 6. Juli 1943 in Untersuchungshaft in der Haftanstalt „Zellengefängnis“ in Berlin, Lehrter Straße, auf Grund des Haftbefehls des Amtsgerichts Berlin von demselben Tag – 709 Gs.2552/43 –

I c h  k l a g e  i h n  a n:

Er hat in der Zeit vom 14. Bis 20. März 1943 in Berlin durch eine fortgesetzte Handlung

  1. öffentlich den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen gesucht;
  2. vorsätzlich unwahre Behauptungen über die Stimmung der Bevölkerung in Essen und über die SA aufgestellt oder verbreitet;
  3. gehässige Äußerungen über den Führer, die Reichsregierung und die deutsche Presse- und Propagandapolitik gemacht;

- Verbrechen gegen § 5 Ziffer 1 der Verordnung über das Sonderstraftrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz (Kriegssonderstrafrechtsverordnung) vom 17. August 1938 – RGBL. I S. 1455 -, Vergehen gegen §§ 1 und 2 des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934, § 73 StGB.-

Wesentliche Ergebnisse der Ermittlungen.

Der Angeklagte wohnte in der Zeit vom 14. Bis 20. März 1943 bei einer Freundin seiner Mutter, der Frau Ellen O t t - M o n e c k e . Er hatte mit ihr mehrfach am Frühstückstisch und am Abend Unterhaltungen, in denen er eine Reihe staatsabträglicher Äußerungen tat.

I. Am 17. März 1943 sprach Frau Ott-Monecke mit dem Angeschuldigten über die Luftangriffe der Engländer auf das Reichsgebiet und bemerkte hierbei, daß der letzte Luftangriff auf Berlin doch furchtbar gewesen sei. Der Angeschuldigte antwortete hierauf,

daß Deutschland zuerst London angegriffen und damit die Schuld am Luftkriege habe.

Als Frau Ott-Monecke hervorhob, daß wir doch im allgemeinen nicht zu klagen hätten, und die Luftangriffe tapfer ertragen müßten, zumal die Rheinländer uns ein heroisches Vorbild gäben, erwiderte er,

daß dem nicht so sei, denn in Essen sei der Belagerungszustand verhängt worden und die Bevölkerung hätte nach „Schluß des Krieges um jeden Preis“geschrieen.

Bei dieser Gelegenheit hielt er ihr auch vor, als sie den „Völkischen Beobachter“ las:

„Was lesen sie denn da für einen Mist, das ist ja alles Lug und Trug“.

Als sie erwiderte, daß sie das glaube, was die Zeitung schreibt, bemerkte er:

„Das ist ja alles Propaganda.“

Im weiteren Verlauf des Gespräches gab Frau Ott-Monecke ihrer Ansicht Ausdruck, daß wir durch diesen Krieg hindurch müßten, und daß wir auch alles schaffen würden, denn sie glaube an den Führer. Der Angeschuldigte erwiderte hierauf:

„Ich glaube auch an den Führer!
Wissen Sie, was er in ‚Mein Kampf‘ geschrieben hat?
Ein zweiter Weltkrieg bedeutet für Deutschland den Untergang.“

II. Am nächsten Morgen erhielt Frau Ott-Monecke von ihrer Schwester, die z.Zt. in Klingenberg/Spessart wohnt, einen Brief, in dem ihre Schwester schrieb, daß hoffentlich der Krieg noch in diesem Sommer beendet sein würde, damit auch die Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung aufhören würden. Der Angeschuldigte erwiderte darauf:

„Ja, der Krieg ist zu Ende, denn in 2 bis drei Monaten bricht die Revolution in Deutschland aus.“

In diesem Zusammenhang bemerkte er weiter:

„Ich kann Ihnen nur raten, nehmen Sie die Führerbilder von den Wänden, denn sonst haben Sie große Unannehmlichkeiten“.

Schließlich äußerte er:

„Der Krieg ist ja längst verloren. Hitler, Göring, Göbbels, Frick werden einen Kopf kürzer gemacht werden.“

Als Frau Ott-Monecke ihm vorhielt, daß es ja grauenhaft und furchtbar wäre, was er ihr da alles erzählen würde, entgegnete er:

„Ja, wissen Sie denn alles das noch nicht? Kommen Sie denn vom Mond?“

Als sie ihn fragte, woher er dies alles habe, bemerkte er, daß er den englischen Sender höre. In diesem Zusammenhang erwähnte er ferner,

daß Heß der einzige Vernünftige gewesen sei, nach England zu fliegen; diese Tatsache habe er schon 4 Tage eher gewusst.

Im Verlauf des Gespräches fragte der Angeschuldigte Frau Ott-Monecke,

ob sie denn nicht wüßte, daß der Führer krank sei.

Hierbei machte er mit dem rechten Zeigefinger eine Bewegung an den Kopf. Er fuhr dann fort:

„Von einem Wahnsinnigen hängt nun das Geschick von Deutschland ab.“

Als Frau Ott-Nonecke erwiderte, daß es keinesfalls zuträfe, daß unser Führer krank sei, entgegnete er,

der Führer sei brutal; er wüßte, daß ein General einmal dem Führer gesagt habe, daß er diese kindische Kriegsführung nicht mehr mitmache, wobei der Führer nur mit den Fingern auf den Tisch getrommelt habe und der General sei durch eine einzige Handbewegung verschwunden gewesen und man habe nie wieder etwas von diesem General vernommen.

Frau Ott-Monecke hielt nun dem Angeschuldigten vor, daß der Führer ein Genie, insbesondere ein großer Staatsmann und Feldherr sei. Hierauf antwortete der Angeschuldigte,

der Führer habe keine Ahnung von der Kriegsführung, von der Musik und mische sich in alles hinein; alles wolle der Führer besser wissen, aber er verstünde von nichts etwas.

Wörtlich äußerte er:

„Ja, wenn Hitler den Krieg hätte vermeiden können, dann wäre er ein Genie für mich gewesen.“

Als Frau Ott-Monecke darauf hinwies, daß der Führer den Krieg nicht begonnen habe, und der Krieg uns aufgezwungen worden sei, entgegnete er,

daß Hitler sich alles angeeignte und das Saargebiet, Sudetenland und Österreich einverleibt habe; als „er“ die Tschechei genommen habe, da habe England gesagt:‘Jetzt aber halt!‘

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„Ach, da stehen wir ja eins gegen hundert.“

Schließlich äußerte er:

„In Wien will keiner etwas vom Nationalsozialismus wissen und im Elsaß ist die Bevölkerung durchaus feindlich gegen uns eingestellt.“

Der Angeschuldigte ist im wesentlichen geständig. Soweit er noch bestritten hat, wird er durch die glaubhaften Bekundungen der Frau Ott-Monecke überführt. Die Äußerungen des Angeschuldigten, daß in zwei bis drei Monaten die Revolution in Deutschland ausbrechen wird, daß der Führer, Göring, Göbbels und Frick einen Kopf kürzer gemacht würden, daß der zweite Weltkrieg für Deutschland den Untergang bedeute, sind geeignet, den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen und zu zersetzen.

Seine Äußerungen, daß Deutschland London zuerst angegriffen, also die Schuld am Luftkrieg habe, über die Verhängung des Belagerungszustandes in Essen, die Bevölkerung hätte nach „Schluß des Krieges um jeden Preis“ geschrieen und daß in Düsseldorf oft Schreie und Stöhnen von Leuten aus Kellern zu hören seien, die von der SA gepeinigt werden würden, stellen unwahre Tatsachenbehauptungen dar, die geeignet sind, das Wohl des Reiches und das Ansehen der SA schwer zu beschädigen.

Seine weiteren Bemerkungen richten sich in gehässiger Weise gegen den Führer, gegen die Reichsregierung und ihre Presse- und Propagandapolitik. Sie sind geeignet, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben. Der Angeschuldigte mußte auch damit rechnen, daß seine böswilligen Äußerungen durch Frau Ott-Monecke in die Öffentlichkeit dringen würden.

Der Reichsminister der Justiz hat durch Erlaß vom 25. August 1943 – IV g 5705/43 – die Strafverfolgung aus § 2 des Heimtückegesetzes angeordnet.

B e w e i s m i t t e l

I. Die Einlassungen des Abgeschuldigten: Bl.4//8, 23/26, 30/31, 37/?

II. Die Zeugen: 1.) Frau Ellen Ott-Monecke, Berlin W 35, Lützow-Ufer 1; Bl. 16/19, 23/26 2.) Kriminalrat Proschner (?): Bl. 16/19, 23/26, 30/34.

Ich beantrage,
gegen den Angeschuldigten Karlrobert K r e i t e n die Hauptverhandlung vor dem Volksgerichtshof anzuordnen, die Fortdauer der Untersuchungshaft zu beschließen und ihm einen Verteidiger zu bestellen.

gez. Lautz




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