Dokumentierung der Todesurteile
Verkündung der bevorstehenden Vollstreckung
Überlicherweise gab es bei Todesurteilen eine protokollierte “Verkündung der bevorstehenden Vollstreckung” (hier am 3.Dezember 1942 für Hans Günther) und eine protokollierte “Vollstreckung des Todesurteils” (hier für Emmi Zheden am 9.Juni 1944). Für Karlrobert Kreiten liegen solche Dokumente nicht vor.
Der Oberreichsanwalt
Strafgefängnis Plötzensee Haus III
beim Volksgerichtshof
10 J 215 / 41
Verkündung der bevorstehenden Vollstreckung
des Todesurteils gegen:
Hans G ü n t h e r
Gegenwärtig:
als Vollstreckungsleiter: Reichsanwalt Dr. F r a n k i
als Beamter der Geschäftsstelle: Justizangestellter K a r p e
In Anwesenheit
a) des Gefängnisbeamten Sekretär J ä g e r s,
b) des Anstaltsarztes Reg.Med.Rat Dr. S c h m i t z,
c) des ev. Anstaltsgeistlichen Pfarrer O h m
d) (unleserlich)
Eröffnete der Vollstreckungsleiter dem Verurteilten um 13 Uhr den Erlaß des Reichsministers der Justiz, daß von dem Gnadenrecht kein Gebrauch gemacht worden sei, und teilten ihm ferner mit, daß das Urteil heute um 20 Uhr vollstreckt werden werde.
Der Verurteilte verhielt sich während der Verkündung ruhig und gefaßt.
Dr. Franki
Vollstreckung des Todesurteils
Der Oberreichsanwalt
(Richtstätte des Strafgefängnisses)
beim Volksgerichtshof
1 J 56 /43
Vollstreckung des Todesurteils
Gegen
Emmi Z h e d e n
Gegenwärtig:
als Vollstreckungsleiter: LGR. Dr. K l ü v e r
als Beamter der Geschäftsstelle: Justizangestellter K a r p e
Um 13 Uhr wurde die Verurteilte, die Hände auf den Rücken gefesselt, durch zwei Gefängnisbeamte vorgeführt. Der Scharfrichter R ö t t g e r aus Berlin stand mit seinen drei Gehilfen bereit.
Anwesend war ferner:
der Gefängnisbeamte (unleserlich)
Nach Feststellung der Personengleichheit der Vorgeführten mit der Verurteilten beauftragte der Vollstreckungsleiter den Scharfrichter mit der Vollstreckung. Der Verurteilte, der ruhig und gefaßt war, ließ sich ohne Widerstreben auf das Fallbeilgerät legen, worauf der Scharfrichter die Enthauptung mit dem Fallbeil ausführte und sodann meldete, daß das Urteil vollstreckt sei.
Die Vollstreckung dauerte von der Vorführung bis zur Vollzugsmeldung 7 Sekunden.
Unterschrift
Die Scharfrichter erhielten (in der Regel) einen Auftrag von der Staatsanwaltschaft:
Der Oberreichsanwalt
Bellevuestr. 15
Fernsprecher: 21 83 41
beim Volksgerichtshof
Geschäftszeichen: 9 J 88/43g
A u f t r a g
Der Scharfrichter R ö t t g e r aus Berlin wird beauftragt,
den rechtskräftig zum Tode verurteilten
Im Auftrage
Zeugen erhielten spezielle Ausweiskarten:
1 J 149/39g.
Dem Inhaber dieser Karte wird gestattet, an der Sonnabend, den 30. März 1940 um 6.05 Uhr in dem Gefängnis Berlin-Plötzensee stattfindenden Vollstreckung der Todesstrafe an dem
teilzunehmen.
Berlin, den 20. März 1940.
Der Oberreichsanwalt
beim Volksgerichtshof
Im Auftrage
Unterschrift
1 J 263/39g
Dem Inhaber dieser Karte wird gestattet, an der Mittwoch, den 18. Dezember 1940 um 6 Uhr in dem Gefängnis Plötzensee in Berlin stattfindenden Vollstreckung der Todesstrafe an dem
teilzunehmen.
Berlin, den 16.12. 1940.
Der Oberreichsanwalt
beim Volksgerichtshof
Im Auftrage
Unterschrift
Selbst eine Todesanzeige war verboten:
Der Oberreichsanwalt
Bellevuestr. 15
(2) Postleitstelle Potsdam
beim Volksgerichtshof
0 J 44/44A
An
Herrn Rechtsanwalt Dr. Thilo von B o e h m e r
in Berlin-Nikolassee
Prinz Leopololdstr. 4
Der ehemalige Oberstleutnant Hasso von B o e h m e r ist wegen Hoch- und Landesverrats vom Volksgerichtshof des Großdeutschen Reiches zum Tode verurteilt worden.
Das Urteil ist am 5. März 1945 vollstreckt worden.
Die Veröffentlichung einer Todesanzeige ist unzulässig.
Unterschrift