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Über die Blutnächte von Plötzensee
informiert auch die
„Gedenkstätte Deutscher Widerstand"

In der Nacht vom 3. auf den 4. September 1943 wird bei einem Luftangriff auf Berlin auch die vollkommen verdunkelte Strafanstalt Plötzensee von alliierten Bomben mehrfach schwer getroffen. Die Gefangenen befinden sich wie stets bei Luftalarm unter Verschluss in ihren Zellen und sind Treffern schutzlos ausgeliefert. Ein Teil des großen Zellenbaus (Haus III) wird zerstört. Es kommt zu Bränden; durch die Detonationen sind viele Zellentüren aufgesprungen, und im allgemeinen Durcheinander können sogar vier zum Tode verurteilte Gefangene fliehen.

Insgesamt sind Anfang September 1943 rund 300 zum Tode Verurteilte in Plötzensee inhaftiert, bei denen das Gnadenverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Noch unmittelbar vor dem schweren Luftangriff auf Berlin lässt Hitler am 3. September 1943 die lange Bearbeitungsdauer der Gnadenverfahren beim Reichsjustizminister rügen. Das Ministerium will jetzt die Hinrichtungen in Plötzensee noch weiter beschleunigen. Doch bei dem Luftangriff ist auch der Hinrichtungsschuppen getroffen und das Fallbeil schwer beschädigt worden. Das Justizministerium stellt am 6. September 1943 fest: “Im Hinrichtungsraum war das Dach abgedeckt, der Fliesenfußboden teilweise zerstört und das Fallbeil vom Brand angegriffen, aus der Bettung ausgebrochen und lag am Boden. Wieweit es noch verwendungsfähig ist, muss eine nähere Untersuchung ergeben, mit der das Gefängnis Tegel bereits beauftragt ist.” Am Folgetag wird daher überlegt, die Todesurteile in der Jungfernheide auf Schießständen der Wehrmacht durch Polizei- oder Wehrmachtkommandos vollstrecken zu lassen.

Vor allem aber wird der Abschluss der Gnadenverfahren für die Verurteilten äußerst beschleunigt. Das Reichsjustizministerium erhält am 7. September 1943 telefonisch die Namen der zum Tode Verurteilten. Da Justizminister Otto Thierack auf Dienstreise ist, lässt sich sein Staatssekretär Curt Rothenberger die Fälle vortragen und entscheidet über das Gnadenverfahren, ohne die üblichen Stellungnahmen abzuwarten. In fast allen Fällen ordnet Rothenberger die Vollstreckung an und lässt die Namen wieder telefonisch nach Plötzensee weiterleiten.

In Plötzensee bereitet der Scharfrichter Reindl mit seinen Gehilfen die Hinrichtungen vor. Abends treffen auch ein Landgerichtsdirektor als Vertreter des Oberreichsanwalts beim “Volksgerichtshof” und ein Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin als “Vollstreckungsleiter” ein. Weil das Fallbeil zerstört ist, werden jeweils acht Häftlinge am Galgen an der hinteren Wand erhängt. Allein in der Nacht vom 7. auf den 8. September 1943 sterben auf diese Weise 186 Menschen.

Text: Gedenkstätte Deutscher Widerstand




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