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Die Ursache für das Massaker in Plötzensee

Das folgende Dokument gibt einen Einblick in die Ursachen für das Massaker in Plötzensee vom 7.-9. September 1943:

Der Staatsminister
und Chef der Präsidialkanzlei
des Führers und Reichskanzlers

Berlin W8, den 3. September 1943
Voßstr. 4

Betrifft: Beschleunigung der Entscheidung über die Vollstreckung von Todesurteilen.

Sehr verehrter Herr Dr. Thierack!

In letzter Zeit ist beim Vortrag von Gnadensachen beim Führer wiederholt festgestellt worden, daß zwischen dem Erlaß des Urteils und dem Eingang Ihres Begnadigungsvorschlages in der Präsidialkanzlei ein sehr langer Zeitraum – bei den letzten Vorlagen waren es 5 bis 12 Monate – liegt, während die Entscheidung des Führers in der Regel in kürzester Frist herbeigeführt wird. Unter Bezugnahme auf das Ihnen zugegangene Schreiben des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei vom 24. August 1943 – RK 9541 E II, worin Ihnen schon mitgeteilt wurde, daß der Führer eine beschleunigte Entscheidung von Todesurteilen für notwendig hält, bitte ich Sie in seinem Auftrag, auch zu prüfen, wie in den Fällen, in denen Sie eine Begnadigung in Aussicht nehmen und hierzu nach den bestehenden Anordnungen seine Entscheidung zur Gnadenfrage eingeholt werden muß, diese Frist erheblich abgekürzt werden kann. Insbesondere bitte ich zu prüfen, ob nicht die Zahl der anzuhörenden Stellen eine Frist für die Abgabe ihrer Äußerung mit dem Anfügen gestellt wird, daß nach Ablauf dieser Frist ihr Einverständnis zu dem beabsichtigten Vorschlag angenommen wird.

Für eine Mitteilung des Ergebnisses Ihrer Prüfung und des von Ihnen hierzu Veranlaßten wäre ich dankbar.

Heil Hitler!
Ihr sehr ergebener
Meißner

Die Ursachen für die beschleunigte Hinrichtung, ohne das Gnadenerweis-Verfahren für Karlrobert-Kreiten abzuwarten, sieht Walter Loch so:

Kreitens Unglück war es, daß sein Prozeß, die Verurteilung, die Überstellung nach Plötzensee in eine Zeit fielen, in der die übliche Hektik im Justizministerium in Hysterie ausartete. Der Minister hatte Angst. Im August 1943 hatte Hitler sein Mißfallen geäußert, daß im Reich mehr als 900 Todesurteile nicht vollstreckt seien, und dies bei zunehmender Luftkriegsgefahr. Tatsächlich wurde in der Nacht zum 4. September die Strafanstalt Plötzensee von Fliegerbomben getroffen. Im Ministerium fürchtete man um die »Sicherheit« der rund 300 zum Tode verurteilten Gefangenen, die dort einsaßen. Man sah nur einen Ausweg: die beschleunigte Hinrichtung. Auf die normale Weise war sie nicht möglich. Das Fallbeil war aus der Bettung gerissen; die Reparatur würde eine Woche dauern. So viel Zeit hatte man nicht. Man dachte daran, die Gefangenen auf Schießständen der Wehrmacht zu erschießen.

Es kam anders. Bausachverständige hatten die Stabilität der Wände im Hinrichtungsraum festgestellt. Sie waren jedenfalls fest genug, um die Hängevorrichtung zu halten. Der Scharfrichter Roettger und seine Gehilfen wurden nach Plötzensee zitiert. Die Urteile sollten durch Erhängen vollstreckt werden.

Am Morgen des 8. März waren 186 Häftlinge tot, jeweils in Gruppen zu acht aufgehängt.




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